Gartenbesitzer, Kommunen, Industrielle und Gewerbetreibende können nicht länger ausschließlich die eindeutigen Landnutzer - die Landwirte - haftbar machen für den Wegfall der biologischen Vielfalt. Wer Land besitzt, auch Wohn- und Nutzgrundstücke, sollte es auch als Lebensraum erhalten - zumindest in Teilen.
Denn wo sollen Vögel, Bienen, Schmetterlinge, Marienkäfer, Fledermäuse und Libellen hinfliegen und Igel, Frösche und Kröten hinlaufen, wenn der Magen knurrt, der Durst quält, doch Gärten, Parks und Straßenränder kein Futter und kein Wasser mehr bieten? Denn den Supermarkt für Wildtiere gibt es nicht.